Biosiegel & Zertifikate, die eatPLANTS verwendet
EU-Bio-Logo
Durch die Vielzahl unterschiedlicher Biosiegel haben Verbraucher:innen es schwer, den Überblick zu behalten. Deshalb wurde das einheitliche Bio-Logo entwickelt.
Seit dem 01. Juli 2010 müssen alle verpackten Bioprodukte, die innerhalb der EU hergestellt wurden, dieses Zeichen tragen. Das Logo garantiert die Einhaltung der europäischen Öko-Verordnung, die wiederum Gentechnikfreiheit, artgerechtere Tierhaltung und den Verzicht von organisch-synthetischen Pflanzenschutz- und chemisch-synthetischen Düngemitteln zur Grundlage hat. Außerdem muss die zuständige Öko-Kontrollstelle angegeben sein.
Was bedeutet dabei “Öko”?
Ökologischer Landbau verzichtet auf organisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, die vor Pilzbefall und Schädlingen schützen sollen, dabei aber gleichzeitig die Umwelt und den Boden belasten. Chemisch hergestellte Dünger sind verboten.
Die Tierhaltung soll durch mehr Auslauf artgerechter sein und das Futter ebenfalls ökologisch. Die Anwendung von Gentechnik ist verboten.
Ökologischer Landbau ist außerdem umwelt- und ressourcenschonender. Durch die Form der Bewirtschaftung haben die Tiere mehr Platz, weshalb weniger gehalten werden können und weniger Eier, Fleisch und Milch erzeugt werden. Durch den Verzicht organisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und chemisch synthetischer Düngemittel weisen Öko-Frischobst und -gemüse deutlich weniger Rückstände als konventionell erzeugtes Obst- und Gemüse auf.
Wer darf das EU-Bio-Logo verwenden?
Alle verpackten Bio-Lebensmittel, die innerhalb der EU produziert werden, müssen das EU-Bio-Logo tragen. Alle Bio-Lebensmittel, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden, können das EU-Bio-Logo freiwillig tragen. Auch unverpackte Bio-Produkte können auf freiwilliger Basis mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden. Doch wird das EU-Bio-Logo verwendet, so müssen folgende Produktions- und Haltungsstandards eingehalten werden:
- Die Zutaten stammen mindestens zu 95 Prozent aus ökologischem Landbau.
- Es wird keine Gentechnik genutzt.
- Tiere werden artgerechter gehalten.
- Es werden keine organisch-synthetischen Pflanzenschutz- und chemisch-synthetischen Düngemittel verwendet.
- Die Codenummer der zuständigen Kontrollstelle ist gut sichtbar ("im Sichtfeld des EU-Bio-Logos") angegeben.
Bereits im Jahr 2001 wurde in Deutschland das staatliche Biosiegel eingeführt. Das sechseckige Zeichen kann zusätzlich zum EU-Bio-Logo verwendet werden.
Die Bio-Vorschriften gelten nicht für
- Erzeugnisse aus der Jagd oder der Fischerei wildlebender Tiere,
- Kosmetik,
- Arzneimittel und
- sogenannte Umstellungsprodukte (Erzeugnisse aus Betrieben, die gerade erst eine biologische Erzeugung eingeführt haben).
Solche Produkte dürfen das EU-Bio-Logo nicht verwenden.
Deutsches Bio-Siegel
Vor der Einführung des EU-Bio-Logos im Jahr 2010 gab es in Deutschland das sechseckige deutsche Bio-Siegel. Es ist von den Anforderungen her mit dem EU-Logo vergleichbar, jedoch ist das deutsche Bio-Siegel eine freiwillige Kennzeichnung.
Die Bezeichnungen “bio” und “öko” sind EU-rechtlich geschützt. Begriffe wie “umweltgerecht”, “naturgedüngt”, “unbehandelt” oder “kontrollierter Anbau” sind kein Hinweis auf ökologische Erzeugung!
Nutri-Score
Seit dem 06. November 2021 kann der Nutri-Score in Deutschland rechtssicher eingesetzt werden. Mit diesem Nährwert-Logo können Verbraucher:innen auf einen Blick erkennen, wie die Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels zu bewerten ist. Durch eine entsprechende Verordnung können Unternehmen das Label rechtssicher, auf freiwilliger Grundlage verwenden.
Mit einberechnet werden zum einen problematische Bestandteile wie:
- gesättigte Fettsäuren
- Salz
- Zucker
- Energiegehalt
Zum anderen fließen in die Berechnung auch günstige Bestandteile ein wie:
- Ballaststoffe
- Proteine
- Obst
- Gemüse
- Nüsse
Für die verschiedenen Inhaltsstoffe gibt es gewichtete Plus- und Minus-Punkte, die miteinander verrechnet eine Gesamtpunktzahl ergeben. Die Punktzahl wird dann in einen farblich unterlegten Buchstaben übersetzt.